Oberwil im Simmental

Dörfli 17, 3765 Oberwil im Simmental
Pfarrhaus / Erbauung 1748 - 1748
Beschreibung
Pfarrhaus von 1748, Renov. 1972 Repräsentativer Putzbau unter geknicktem Vollwalmdach mit Lukarnen. Talseitig ebenerdiges Kellergeschoss und darüber 5 gleichmässige Fensterachsen mit grünen Jalousien. N-seitiger Eingang unter nachträglich geschlossener und massiv untermauerter OG-Laube mit dekorativer Stirnbrettarkade; Tür mit originalem Beschläg und schönem Klopfer. Jüngeres Abort-Häuschen an NO-Ecke angebaut. Der in zeittypischem, "obrigkeitlichem" Stil errichtete Bau steht in einem leicht terrassierten und durch eine Stützmauer über die Strasse erhöhten Garten. Dazu gehört eine Scheune, eine hübsche Gartenlaube und ein ehem. Ofenhäuschen an der Strasse gegenüber (Nrn. 17A, 17B und 17C). Bildet zusammen mit der Kirche ein hervorragendes kirchliches Ensemble in exponierter Lage.
Klassifikation
Pfarrhaus
Baugeschichte
1748 - 1748: Erbauung, Der bauliche Unterhalt der Pfrundgebäude wurde im 18. Jahrhundert in der Regel aus der Kasse des zuständigen Landvogts finanziert – allerdings ist in den Rechnungen des Wimmiser Landvogt um 1748 nichts über den Neubau des Oberwiler Pfarrhauses zu finden – im Gegenteil, und das lässt Verdacht schöpfen – vom Oktober 1744 bis zur Rechnung 1749/50 verschwindet das Pfarrhaus Oberwil vollständig aus den Ämterrechnungen Niedersimmental, was durchaus als aussergewöhnlich bezeichnet werden kann, denn ansonsten findet sich fast jedes, oder zumindest jedes zweite Mal ein kleinerer oder grösserer Posten mit Reparaturen. (B VII 1885). Dies mag dann auch der Grund gewesen sein, weshalb sich der Landvogt an die Vennerkammer wandte und dort über den schlechten baulichen Zustand des Pfarrhauses berichtete. Die Vennerkammer als oberste Finanzbehörde beschäftigte sich am 19. August 1745 mit dieser Frage und bestellte bei Werkmeister Johann Jakob Jenner ein entsprechendes Gutachten, das darüber berichten sollte, ob ein Neubau unumgänglich sei oder ob man sich auch mit einigen Reparaturen behelfen könne (Der Vennerkammer « … würde lieb seÿn, wann zu der Ersparung nahmhaffteren Kösten es beÿ denen Reparationen verbleiben möchte und nicht zu einem neüen Pfrund-Haus müßte geschritten werden … »; B VII 142, S. 97) Wie befohlen begab sich Werkmeister Jenner auf eine Inspektionsreise ins Berner Oberland, auf der er allerdings nicht nur das Oberwiler Pfarrhaus besichtigte, sondern sich auch sonst über den Zustand der obrigkeitlichen Gebäude informierte. Der Niedersimmentaler Landvogt empfahl dem Spezialisten aus Bern offenbar auch, einen Blick auf das Pfarrhaus in Wimmis zu werfen. Jedenfalls wünschte die Vennerkammer am 16. Dezember 1745, dass Jenner über die «gethane Reiß und Besichtigung der Pfrund-Gebäuwen im Oberland fürderlichst» Bericht erstatte. Bereits am 7. Januar 1746 genehmigte der Grosse Rat in einem Sammelbeschluss den Neubau der Pfarrhäuser von Ferenbalm, Wimmis und Oberwil. Die Finanzierung sollte aus der Kasse des Deutsch-Seckelmeisters erfolgen (B VII 143, S. 9 und 82 ff.; daher fehlen entsprechende Ausgaben in den Rechnungen des Landvogts in Wimmis. Während des Neubaus wurden natürlich keine Reparaturen fällig.). Die detaillierten Kostenberechnungen finden sich im Bau- und Reparationenbuch 10 (B X 14, Oberwil: S. 25-33.) Die Auszahlung des Geldes an Werkmeister Jenner erfolgte in drei Tranchen, am 3. März, am 23. August und am 31. Dezember 1746 mit der Schlussabrechnung: Insgesamt kostete das Pfarrhaus 1469 Kronen und 10 Batzen. (B VII 627, S. 144). Dass sich Werkmeister Jenner persönlich um die drei Neubauten kümmerte, zeigt sich auch darin, dass ihm 1750 «pro saldo dieser Gebäuen und daheriger Vacationen [= Ortsabwesen-heiten]» noch 72 Kronen 15 Batzen ausbezahlt wurden (B VII 631, S. 135). Da nun drei Pfarrhäuser gleichzeitig neu gebaut werden sollte, wurde übrigens in der Vennerkammer der Antrag gestellt, «… ob es nicht gut seÿn würde, wann fürohin ein Modell errichtet, nach welchem so viel möglich alle neüwe Pfrund-Häuser in Ihr Gnaden Land könten gebauwet werden …»; Werkmeister Jenner wurde aufgefordert, darüber zu berichten, «auf welchem Fuß diese Modell und Plann könnte eingerichtet werden.» (13. Jan. 1746; B VII 143, S. 118 f.)
Einstufung
schützenswert
K-Objekt
Ja
Inkraftsetzung
03.12.2007
Unterschutzstellung
21.09.2011, Vertrag (Kanton)
Hauptgrundstücksnummer
30
Koordinaten
2599581.797 / 1167360.766